Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Manövra Umzüge

§1 Geltungsbereich:

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen der Abduall Razak Al Ibrahim handelnd unter dem Namen Manövra Umzüge. Sie gelten für: Umzüge, Transporte, Einlagerung, Zusatz Leistungen Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

§2 Vertragsabschluss:

Der Vertrag kommt zustande, sobald das von Manövra Umzüge erstellte Angebot vom Kunden schriftlich oder elektronisch bestätigt wird. Alle Angebote sind freibleibend, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

§3 Leistungen:

1. Manövra Umzüge verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen entsprechend dem Angebot sorgfältig auszuführen.

2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist das Personal des Umzugsunternehmens nicht berechtigt:

•   Elektroinstallationen, Gasinstallationen,  Dübelarbeiten,  Wasserinstallationen oder sonstige handwerkliche Installationen vorzunehmen.

3. Zusatzleistungen wie:

•   Möbelmontage, Verpackungsservice,  Entsorgung,  Einlagerung werden nur durchgeführt, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

§4 Zahlungsbedingungen;

1. Der Rechnungsbetrag ist nach Abschluss des Umzugs sofort fällig und in bar zu begleichen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

2. Bei Zahlungen über elektronische Zahlungsmethoden kann ein Aufschlag von 1,2 % auf die vereinbarte Vergütung erhoben werden.

3. Zahlungen erfolgen grundsätzlich in Euro (€).

4. Bei Zahlungsverzug ist das Unternehmen berechtigt, Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu berechnen.

5. Im Falle des Zahlungsverzugs kann das Unternehmen weitere Maßnahmen zur Forderungseintreibung ergreifen, einschließlich rechtlicher Schritte. 6. Manövra Umzüge behält sich vor, für einzelne Aufträge Vorauszahlungen oder Anzahlungen zu verlangen

§5 Terminänderungen und Stornierungen:

1. Terminänderungen sind bis 7 Tage vor dem vereinbarten Termin möglich.

Hierfür kann ein Zuschlag von 5 % des Auftragswertes berechnet werden.

2. Terminänderungen innerhalb von 7 Tagen vor dem Umzugstermin führen zu einem Zuschlag von 10 %.

3. Änderungen innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin sind grundsätzlich nicht möglich.

4. Bei Stornierungen werden folgende Gebühren berechnet:

•   20 % bei Aufträgen unter 1000 €

•   15 % bei Aufträgen über 1000 € 5. Bereits entstandene Kosten (z.B. Halteverbotszonen oder Genehmigungen) werden zusätzlich berechnet.

§6 Vertragsabschluss:

Der Vertrag kommt zustande, sobald das von Manövra Umzüge erstellte Angebot vom Kunden schriftlich oder elektronisch bestätigt wird. Alle Angebote sind freibleibend, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

§7 Anlaufwege und Wartezeiten:

1. Es wird vorausgesetzt, dass das Transportfahrzeug bis maximal 5 Meter an den Hauseingang heranfahren kann.

2. Falls keine Halteverbotszone eingerichtet wurde oder der Zugang blockiert ist, werden zusätzliche Tragewege separat berechnet.

3. Wartezeiten, die nicht vom Umzugsunternehmen verursacht wurden (z. B. verspätete Schlüsselübergabe, blockierte Zugänge), werden mit 70 € pro Stunde und Team berechnet. 4. Für Transporte über mehrere Etagen ohne Aufzug kann ein Etagenzuschlag erhoben werden.

§8 Beauftragung Dritter:

Manövra Umzüge ist berechtigt, zur Durchführung des Umzugs Subunternehmer oder andere Möbelspediteure einzusetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Kunden bleibt beim Unternehmen.

§9 Hinweispflichten des Absenders:

Der Absender ist verpflichtet, das Unternehmen über folgende Punkte zu informieren:

•   besonders schwere Möbel

•   empfindliche Gegenstände

•   wertvolle Gegenstände

•   gefährliche Stoffe

1. Wenn der Absender keine Verpackung durch das Umzugsunternehmen wünscht, weist Manövra Umzüge auf den Haftungsausschluss gemäß §451d HGB hin.

2. Für Schäden an Gegenständen, die vom Kunden selbst verpackt wurden, wird keine Haftung übernommen, sofern die äußere Verpackung unbeschädigt ist. 3. Wertsachen, Schmuck, Bargeld, Dokumente oder persönliche Gegenstände müssen vom Kunden selbst transportiert oder gesichert werden.

§10 Lagerung:

1. Bei Einlagerungen muss der Kunde das Unternehmen über gefährliche oder besondere Güter informieren.

2. Wertvolle Gegenstände müssen vor der Lagerung schriftlich deklariert werden.

3. Die Einlagerung erfolgt für einen vereinbarten Zeitraum.

4. Sofern kein Zeitraum vereinbart wurde, gilt eine Kündigungsfrist von 5 Tagen zum Monatsende. 5. Die Lagerkosten sind im Voraus zu bezahlen.

§11 Entsorgung:

1. Die Entsorgung von Möbeln oder Abfällen erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung.

2. Sonderabfälle müssen vorher gemeldet werden. 3. Das Unternehmen kann die Entsorgung bestimmter Gegenstände ablehnen

§12 Haftung:

Die Haftung des Umzugsunternehmens richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des §451 HGB (Handelsgesetzbuch).

1.  Die Haftung beginnt mit der Übernahme des Umzugsgutes und endet mit der Ablieferung.

2. Die Haftung ist gesetzlich auf 620 € pro Kubikmeter Laderaum begrenzt.

3. Für Schäden, die durch folgende Umstände entstehen, wird keine Haftung übernommen:

•   unzureichende Verpackung durch den Kunden

•   natürliche Beschaffenheit des Umzugsgutes

•   Weisungen des Absenders 4. Für Wertgegenstände ohne vorherige Deklaration besteht keine Haftung.

§13 Schadensmeldung:

1. Offensichtliche Schäden müssen spätestens innerhalb von 24 Stunden schriftlich gemeldet werden.

2. Der Kunde muss Fotodokumentation des Schadens vorlegen.

3. Für Reparaturen sind drei Kostenvoranschläge einzuholen.

4. Die Regulierung erfolgt auf Grundlage des wirtschaftlich günstigsten Angebots. 5. Manövra Umzüge behält sich das Recht auf Nachbesserung vor.

§14 Transportversicherung:

Manövra Umzüge verfügt über eine Transportversicherung im Rahmen der gesetzlichen Haftung.

Auf Wunsch des Kunden kann gegen Aufpreis eine zusätzliche Transportversicherung abgeschlossen werden.

Die Versicherungssumme kann – je nach Vereinbarung – bis zu 3.000.000 € betragen. Details werden gesondert vereinbart.

§15 Ausschluss von der Beförderung (Gefahrengut & Alkohol:

1.Manövra Umzüge ist unter keinen Umständen zur Beförderung von alkoholischen Getränken verpflichtet. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche alkoholischen Getränke eigenständig in seinem privaten Fahrzeug zu transportieren. 2.Aus Sicherheitsgründen und gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen ist der Transport von Gasflaschen jeglicher Art (gefüllt oder leer) sowie deren Derivaten und sonstigen leicht entzündlichen Stoffen strengstens untersagt. Diese Gegenstände sind vom Umzugsgut ausgeschlossen und müssen vom Kunden selbst entsorgt oder transportiert werden

§16 Salvatorische Klausel:

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt

§17 Inkrafttreten:

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten abdem

15.05.2026

für alle Verträge mit Manövra Umzüge – Abduall Razak Al Ibrahim.

Scroll to Top